private Krankenversicherungsvergleich

Dank der neuen gesetzlichen Bestimmung hat jede gesetzliche Krankenversicherung nun einen Einheitsbeitrag. Somit sind die Beiträge bei jeder Kasse gleich, unabhängig vom Alter oder vom gesundheitlichen Zustand. Ausschlaggebend, wie hoch der Beitrag in der gesetzlichen Versicherung ist, regelt das SGB V (Sozialgesetzbuch V). Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch noch die private Krankenversicherung. Zwei Systeme mit dem gleichen Ziel, seine Versicherten abzusichern. Damit man im Leistungsfall auch abgesichert ist, sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung, sich diese genau ansehen. Ein Versicherungs-Vergleichsrechner kann zudem helfen. Meist, aber nur wenn man PKV mit der GKV vergleichen möchte. Schwieriger wird es schon, wenn man einen privaten Krankenversicherungsvergleich durchführen möchte. Hier wird man von der Anzahl der Anbieter teilweise erschlagen.

Geschichtliches zur Krankenversicherung und Beginn der PKV

Bismark ist es zu verdanken, dass es in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung gibt. Im Jahr 1883 entwickelte er die Bismarcksche Sozialgesetzgebung. Zu Beginn wurden hier nur Geringverdiener aufgenommen. Die Beiträge wurden lohnabhängig geregelt, da fast 70 Prozent der Leistungen ebenfalls vom Lohn des Arbeitgebers abgingen. Erst im Jahr 1911 konnten sich auch Angestellte versichern. Ebenso begannen die privaten Versicherungen, sich Selbstständige oder Personen mit hohem Einkommen zu sichern. Sie legten eine geringe Einstiegsprämie fest, die jedoch mit zunehmendem Alter erhöht wurde. Auch heute noch gilt diese Regel, sodass man frühzeitig mit einem private Krankenversicherungsvergleich sich nach einem neuen Tarif umsehen sollte.

Private Krankenversicherung für Personen mit höherem Einkommen

Die Private Krankenversicherung verlangt ebenfalls Beiträge, doch setzen sich diese nicht aus dem Einkommen zusammen. Hier spielt das Alter, das Geschlecht, wie auch der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle. Liegen bereits gesundheitliche Probleme vor, kann eine Risikoprüfung ergeben, dass eine private Krankenversicherung ausgeschlossen ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung spielt der Gesundheitszustand keine Rolle. Doch nicht jeder kann entscheiden, ob er gesetzlich oder privat sich versichern möchte. Das legt wiederum das SGB V vor. Erst mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, die sich jedes Jahr ändert, kann man sich privat versichern. Ebenso gilt dies für bestimmte Personengruppen. Sobald man dann aus der GKV rausfällt, heißt es Angebote ansehen, vergleichen und im Hinterkopf behalten, welche Leistungen für einen wichtig sind. Hierbei kann ebenfalls ein privater Krankenversicherungsvergleich weiterhelfen.

Leistungen der PKV

Es gilt beim privater Krankenversicherungsvergleich nicht nur darum, dass man den günstigen Beitrag hat, sondern auch, dass die Leistungen stimmen. So kann man hinzuwählen, ob man im Krankenhaus ein Einzelzimmer haben möchte, ob Kuren oder Hilfsmittel mit dabei sind. Bei Hilfsmitteln sollte man nicht so gering die Summe ansetzen, denn diese können recht teuer werden. Auch Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind wichtig und sollten auf jedem Fall im Tarif mit enthalten sein. Wie sieht es mit alternativer Medizin aus? Wer hier großen Wert drauf legt, der sollte ebenfalls dies in seinem Tarif mit aufnehmen. Es ist ein Dschungel, sich hier zurechtzufinden. Doch die erste Hilfe kann auf jeden Fall eine private Krankenversicherungsvergleich sein. Dabei sollte man auch darauf achten, dass Leistungen, die es in der GKV gibt, ebenfalls mit aufgenommen werden, wie beispielsweise das Krankengeld, welches ab der 6. Woche nach der Lohnfortzahlung bezahlt wird.

Bei der privaten Krankenversicherung mehr Leistungen erhalten und weniger bezahlen