Wechsel in die private Krankenversicherung

Möchte man in die private Krankenversicherung wechseln, dann muss man als Arbeitnehmer entweder über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder man ist als Selbstständiger oder Freiberufler tätig. Diese Personengruppen können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann auch dann erfolgen, wenn man nicht die genannten Bedingungen erfüllt. Zwar gibt es eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, doch kann man sich hierfür befreien lassen, wie beispielsweise es gerne Studenten veranlassen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann recht einfach erfolgen. Das geht einfach telefonisch. Danach folgt dann der Schriftverkehr oder ein Berater schaut bei einem vorbei. Es ist möglich, immer zum Anfang eines Monats in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Gibt es durch den Wechsel in die private Krankenversicherung eine bessere Versorgung?

Dass man in der privaten Krankenversicherung besser versorgt wird, dass weiß jeder. Daher wollen ja so viele einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchführen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bedeutet aber nicht nur, dass man eine bessere Vorsorge hat, sondern auch in der medizinischen Versorgung darf man sich auf mehr Leistungen freuen. Bei schweren Erkrankungen haben besonders Personen, die privat versichert sind, den Vorteil, dass sie neue Methoden und Techniken der Medizin nutzen können. Bei der GKV gibt es nur die gesetzlichen medizinischen Leistungen, die in den AGBs oder im SGB V festgelegt sind. Durch die bessere Vorsorge in der privaten Versicherung kann man auch präventiv im frühen Stadium die Krankheit bereits erkennen und so schneller behandeln oder sogar vermeiden. Daher ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung in diesem Bereich sehr verlockend.

Kündigungsfristen in der GKV zum Wechsel in die private Krankenversicherung beachten

Hat man den Entschluss gefasst, einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchzuführen, dann muss erst geprüft werden, ab welchem Datum man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen kann. Gesetzlich geregelt wurde, dass man mindestens 18 Monaten in der Kasse Mitglied gewesen sein muss. Dann sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten darf man dann in die private Krankenversicherung wechseln. Reicht man die Kündigung beispielsweise im März ein, dann kann man einen Wechsel in die private Krankenversicherung zum 01. Juni durchführen.

Bei der privaten Krankenversicherung mehr Leistungen erhalten und weniger bezahlen